Endlich gab es eine Einigung bei der großen Koalition in Sachen Wohnraumoffensive. Das Baukindergeld startet am 18.09.2018 und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2018.
Was ist die Wohnraumoffensive?
Angela Merkel wirbt schon länger für die Wohnraumoffensive der großen Koalition. Aber was genau ist die Wohnraumoffensive und was hat das Baukindergeld 2018 damit zu tun?
Die Wohnraumoffensive ist eine geplante Maßnahme der Regierung gegen mangelnden Wohnraum. Die Wohnraumoffensive soll besonders Familien in den unteren und mittleren Einkommensschichten entlasten.
In den kommenden vier Jahren sollen 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime gebaut werden, auch mit Hilfe öffentlicher Förderung. Damit der Bau vorangetrieben wird, vereinbarten die Union und die SPD ein Paket in Milliardenhöhe.
„Im sozialen Wohnungsbau werden wir die Länder noch einmal massiv unterstützen –
und zwei Milliarden Euro dafür zur Verfügung stellen“, sagte Merkel.
Doch es wurde mehr beschlossen: Zu dem Milliardenpaket gehört auch das sogenannte Baukindergeld. Das Baukindergeld ist der Eigenheimzulage, die meine Eltern damals erhielten, sehr ähnlich. Diese Förderungsmaßnahme wurde allerdings 2005 eingestampft.
Der Förderzeitraum beträgt knapp zwei Jahre. In dieser Zeit rechnen die Experten mit Kosten von bis zu 10 Milliarden Euro.
„Damit öffnen wir vielen Eltern und ihren Kindern die Tür zu den eigenen vier Wänden“, erklärte Horst Seehofer (CSU)
Das Baukindergeld war das Augenmerk der CSU bei den Verhandlungen zur Wohnraumoffensive. Der Erwerbvon Eigenheim soll laut Partei der Altersarmut entgegen steuern.
Das Baukindergeld im Überblick
Wichtig zu wissen ist, dass die Zulage wirklich nur an Familien mit Kindern gezahlt wird. Der Zuschuss soll Familien, im unteren und mittleren Einkommensbereich, ermöglichen ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Das heißt aber auch das Baukindergeld ist an das Einkommen gebunden.
Familien, aber auch Alleinerziehende, können seit dem 18. September 2018 Anträge bei der KfW einreichen. Der Antrag kann sogar rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gestellt werden.
1.200 Euro pro Kind und Jahr über mehrere Jahre hinweg – so sieht die Zulage 2018 aus. Es steht fest und seit dem 18.9.2018 kann es, unter bestimmten Bedingungen, losgehen.
Wer mehr zur der beschlossenen Fördermaßnahme, der kompletten Höhe und weiteren Voraussetzungen wissen möchte, wird im folgendem Artikel mehr Details und aktualisierte Information finden:
Baukindergeld: Voraussetzung, Höhe, Antrag*
*Anzeige
Schreibe einen Kommentar